Krankfeiern im Urlaub – wie Arbeitgeber im Verdachtsfall reagieren können

Wenn Arbeitskräfte ausfallen ist dies immer für jeden Betrieb ein Verlust, der zunächst aufgefangen werden muss, um die Produktivität des Unternehmens aufrecht halten zu können. Besonders bei kleinen Unternehmen ist dies von großer Wichtigkeit, denn bei einem geringen Mitarbeiterstamm ist jede Kraft wichtig und oftmals auch nicht ersetzbar, wenn sie ausfällt. Hohe Kosten und selbst der Rückgang des Produktionsablaufes können die Folge sein. Bei Krankheit kann ein Ausfall je nach Verlauf schlimmstenfalls über viele Wochen andauern und auch der Urlaub kann eine Ausfallzeit bescheren. Dass jedem Mitarbeiter ein gesetzlich vorgegebener Urlaub zusteht, ist eine Sache und muss sein.

Doch wie sieht es dann aus, wenn der Mitarbeiter während seiner Urlaubszeit krank wird? Oder noch schlimmer: Man hegt als Arbeitgeber den Verdacht, dass der Arbeitnehmer krank macht, aber vielleicht gar nicht ist. Was kann man tun, wie geht man vor? Welche Wege und Schritte müssen oder können eingeleitet werden, um Klarheit herbeizuführen?

Die Profis engagieren

Besteht der Verdacht, dass der Mitarbeiter innerhalb seines Urlaubs einen Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, um den Urlaub verlängern und hinausziehen zu können, oder nachträglich einen weiteren Urlaub gleich durch die verlorene Tage erneut einreicht, sollte man sich bei der Aufklärung des Verdachts tunlichst nicht selbst auf die Lauer legen und Sherlock Holmes spielen. Hier ist es wichtig, dass man diesen Job auf jeden Fall den Profis überlässt. So kann man mittlerweile sehr gut für diese und andere Fälle einen Detektiv beauftragen, der des Sache zielstrebig wie auch seriös und gekonnt auf den Grund gehen kann. Moderne Detekteien von heute sind alles andere als verstaubt und antiquiert. Selbst bei einem Minijob, sollte man jedem Verdachtsfall nachgehen.

Sie sind zumeist bestens mit hochmoderner Technik ausgestattet unterwegs und verfügen über eine breites Spektrum an Möglichkeiten der perfekten Observierung und Personensuche, wie auch der Beschattung, um in Verdachtsfällen mit genügend Beweismitteln und Co. zur schnellen Klärung des Falles zu führen. Dabei dienen Foto- und Videomaterial meist auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als adäquates Beweismaterial.

Das Internet zur Recherche nutzen

Auch das Internet kann heute sehr hilfreich sein, um sich auf Spurensuche zu begeben. Denn vor allem auf den mittlerweile vielen Social Media Kanälen hinterlassen einige ihren Fußabdruck und mehr. Denn Fotos und Videos von kleinen Ausflügen und das Posten von Vorhaben und Co. kann unter Umständen sehr verräterisch sein. Auf diese Weise kann man schnell herausfinden wo sich derjenige aufhält und auch was er tut. Postet ein Mitarbeiter beispielsweise während seiner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ein Video vom Surfen am Meer oder Ähnliches, kann das Hals und Kopf kosten und den Arbeitgeber auf die richtige Fährte führen. Jeder kann
Spuren auf Social Media hinterlassen und tut dies mitunter auch regelmäßig.

Niemals selbst auf die Lauer legen

Wichtig ist, dass man als Arbeitgeber, selbst wenn sich der Verdacht des „krank“-Machens noch so verhärten sollte, niemals zu stark selbst einbringt, um Recherchemaßnahmen durchzuführen. Gar sich selbst auf die Lauer zu legen. Der Schuss geht in der Regel immer nach hinten los und lässt auch kein wirklich gutes Bild eines souverän handelnden Chefs zurück.

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